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Alternative Kaltlaufregler bringen Bewegung in Dieselpartikelfilter-DebatteDer Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Kennzeichnung von Diesel-Kfz. Damit ist aus Sicht des Branchenverbandes des Kfz-Teilehandels und der Teileindustrie endlich das Ende des ideologischen Grundsatzstreits um die Nachrüstung des Dieselpartikelfilters (DPF) absehbar.
Angesichts des steigenden Durchschnittsalters des Kfz-Bestands (derzeit annähernd acht Jahre) und des offensichtlichen Trends, bei den Unterhaltskosten des eigenen Fahrzeugs zu sparen, ist der finanzielle Aspekt von immenser Bedeutung. Der freie Kfz-Service-Markt hält für den Autofahrer, der aus Umweltgründen oder mit dem Motiv des Werterhalts seines Fahrzeuges einen Dieselpartikelfilter nachrüsten will, schon heute attraktive Angebote bereit. So fertigen die GVA-Mitglieder GAT, HJS und Twin-Tec solche Produkte. Diese erfüllen die vom Gesetzgeber festgelegten Normen. Da im Zusammenhang mit der EU-Feinstaub-Richtlinie 99/30/EG Städte und Gemeinde zunehmend über Fahrverbote für bestimmte Stadtquartiere nachdenken, kann die DPF-Nachrüstung auch über die individuelle Mobilität entscheiden. Auch an anderer Stelle hat der Autofahrer Vorteile von einer Nachrüstung: Wer als Halter eines älteren Euro1-Fahrzeugs günstiger unterwegs sein will, für den ist der Einbau eines Kaltlaufreglers (KLR) zu empfehlen. Damit erreicht man eine günstigere Klassifizierung bei der Kfz-Steuer - im Regelfall zahlt sich die Investition schon im zweiten Jahr aus. Der freie Kfz-Service-Markt ist auch für diese Nachrüstung ein idealer Partner des Autofahrers. Die Umwelt-Aufrüstung des Kfz ist heute Routine für viele freie Werkstätten, die sich vielfach auf die Qualitätsprodukte verlassen, die z.B. die GVA-Handelsmitglieder vertreiben.
Der GVA-Vorsitzende Hartmut Röhl weist darauf hin, dass die KLR-Nachrüstung für den Autofahrer ohne großen Aufwand verläuft: "Nach Einbau des Kaltlaufreglers ist keine gesonderte TÜV-Abnahme erforderlich. Die Werkstatt bestätigt den korrekten Einbau, die Zulassungsstelle nimmt dann den Eintrag in die Fahrzeugpapiere vor und unterrichtet automatisch das Finanzamt."
(Quelle: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.)
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