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Alternative Kaltlaufregler bringen Bewegung in Dieselpartikelfilter-Debatte

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Kennzeichnung von Diesel-Kfz. Damit ist aus Sicht des Branchenverbandes des Kfz-Teilehandels und der Teileindustrie endlich das Ende des ideologischen Grundsatzstreits um die Nachrüstung des Dieselpartikelfilters (DPF) absehbar.

Feinstaubentwicklung

Voraussetzung für eine letztlich erfolgreiche Nachrüstbilanz ist nach Überzeugung des GVA-Vorsitzenden Hartmut Röhl aber, dass die Politik auch noch den letzten Schritt macht - denn geklärt sind bisher nur die technischen Normen für den Dieselpartikelfilter sowie die Kennzeichnung von Diesel-Kfz mittels Plakette. Röhl dazu: "Soll die Nachrüstung von rund 7 Mio. Diesel-Kfz eine Erfolgsgeschichte werden, muss die steuerliche Förderung rasch geklärt werden. Der Autofahrer will wissen, welche Förderung er erhält bzw. welche Strafzuschläge auf Halter zukommen, die nicht nachrüsten."

Angesichts des steigenden Durchschnittsalters des Kfz-Bestands (derzeit annähernd acht Jahre) und des offensichtlichen Trends, bei den Unterhaltskosten des eigenen Fahrzeugs zu sparen, ist der finanzielle Aspekt von immenser Bedeutung.

Der freie Kfz-Service-Markt hält für den Autofahrer, der aus Umweltgründen oder mit dem Motiv des Werterhalts seines Fahrzeuges einen Dieselpartikelfilter nachrüsten will, schon heute attraktive Angebote bereit. So fertigen die GVA-Mitglieder GAT, HJS und Twin-Tec solche Produkte. Diese erfüllen die vom Gesetzgeber festgelegten Normen. Da im Zusammenhang mit der EU-Feinstaub-Richtlinie 99/30/EG Städte und Gemeinde zunehmend über Fahrverbote für bestimmte Stadtquartiere nachdenken, kann die DPF-Nachrüstung auch über die individuelle Mobilität entscheiden.

Auch an anderer Stelle hat der Autofahrer Vorteile von einer Nachrüstung: Wer als Halter eines älteren Euro1-Fahrzeugs günstiger unterwegs sein will, für den ist der Einbau eines Kaltlaufreglers (KLR) zu empfehlen. Damit erreicht man eine günstigere Klassifizierung bei der Kfz-Steuer - im Regelfall zahlt sich die Investition schon im zweiten Jahr aus. Der freie Kfz-Service-Markt ist auch für diese Nachrüstung ein idealer Partner des Autofahrers. Die Umwelt-Aufrüstung des Kfz ist heute Routine für viele freie Werkstätten, die sich vielfach auf die Qualitätsprodukte verlassen, die z.B. die GVA-Handelsmitglieder vertreiben.

Der GVA-Vorsitzende Hartmut Röhl weist darauf hin, dass die KLR-Nachrüstung für den Autofahrer ohne großen Aufwand verläuft: "Nach Einbau des Kaltlaufreglers ist keine gesonderte TÜV-Abnahme erforderlich. Die Werkstatt bestätigt den korrekten Einbau, die Zulassungsstelle nimmt dann den Eintrag in die Fahrzeugpapiere vor und unterrichtet automatisch das Finanzamt." (Quelle: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.)

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